Staatliche Beihilfe

In Erfüllung der im Gesetz 124/2017 und DL 34/2019 festgelegten Verpflichtungen wird hiermit eine Mitteilung gemacht:
Die erhaltenen staatlichen Beihilfen und De-minimis-Beihilfen sind im Nationalen Register für staatliche Beihilfen gemäß Artikel 52 des Gesetzes 234/2012″ enthalten und können unter folgendem Link eingesehen werden https://www.rna.gov.it/RegistroNazionaleTrasparenza/faces/pages/TrasparenzaAiuto.jspx, durch Eingabe des Wertes 01540950274 in das Feld FISCAL CODE